Bestattungsvorsorge

Das Bedürfnis, über die eigene Bestattung mitentscheiden zu dürfen wächst immer mehr. So unüblich es vor einigen Jahren noch war, desto weniger können sich viele Menschen diesen Service heute weg denken. Nach einem eigenverantwortlichen Leben, möchten viele selbst entscheiden, wie Ihr letzter Gang sein wird. Wir helfen Ihnen, Ihre Wünsche festzuhalten und rechtlich gelten zu machen.


In dem sogenannten Vorsorgevertrag können wir festhalten:

  • den Sarg und/oder die Urne 
  • die Bestattungsart 
  • den Bestattungsort 
  • die Gestaltung der Trauerfeier (Gästeliste, Dekoration, Lokation, Musik) 
  • Blumenschmuck

Auch die Finanzielle Absicherung wird heute oft schon im Vorfeld getroffen. Im Allgemeinen ist der Mensch heute eher bereit sich mit seinem eigenen Tod zu beschäftigen, als noch vor ein paar Jahren. Die Finanzielle Absicherung kann zum Beispiel über ein Treuhandkonto oder eine Bestattungsversicherung gewährleistet werden. So entlasten ältere oder alleinstehende gerne Ihre Angehörigen. Es gibt auch die Möglichkeit, alle Detaillierten Dienstleistungen und Objekte direkt nach Abschluss des Vorsorgevertrages zu bezahlen. Bedenken Sie, dass nur vorab genannte Gelder ausschließlich für Ihre Bestattung vorgesehen werden. Wenn dieses Geld festgelegt wurde, haben sämtliche Einrichtungen keinen Anspruch mehr auf dieses Geld. Auch wenn Sie nach Abschluss eines Vertrages Sozialhilfe bedürftig werden, sind die Bestattungsgelder angelegt. Nur wenn Sie privat etwas auf die hohe Kante gelegt haben, um Ihre Bestattung zu bezahlen, kann der Staat Sanktionen ergreifen.


Gerne können Sie uns alle Fragen stellen! Wir helfen Ihnen bei persönlichen Bedenken hinsichtlich des eigenen Todes und bei der gewünschten Begleitung Ihrer Angehörigen. Natürlich können Sie Ihren Vorsorgevertrag jederzeit ändern. Um die Änderung rechtskräftig umsetzen zu können, bedarf es jedoch ein persönliches Gespräch, um die Unterschrift und das Datum zu aktualisieren. Auch Umzüge gestalten sich in keinem Falle schwierig für die Vorsorge. Wir halten mit einem Bestatter Ihrer Wahl Rücksprache und lassen ihm alle Vertragsinhalte zukommen. Auch bei dem neuen Bestatter können Sie den Vertrag jederzeit neuen Gegebenheiten anpassen- 


Wenn es um das Erbe geht, haben sich heute und damals bereits jüngere Menschen Gedanken gemacht. Wem möchte ich was hinterlassen. Wer soll eine Patienten-, oder Betreuungsverfügung über mich erhalten. Gerne helfen wir Ihnen auch diese Punkte abzuschließen. Vor allem Patienten- oder Betreuungsverfügungen können sehr wichtig sein und ebenso hilfreich wie ein Testament für Sie und Ihre Zukunft sein. 


Sollten die hinterlegten Gelder inklusive der Zinsen aufgrund unvorhersehbarer Umstände (drastische Erhöhungen der Friedhofssatzungen oder ähnliche Gründe) nicht ausreichen, um all Ihre Wünsche umzusetzen, werden wir uns natürlich mit Ihren Angehörigen in Verbindung setzten und uns bemühen eine Lösung zu finden, die nah als möglich an Ihren Wünschen angelehnt ist. Sollte nach der Schlussabrechnung ein Überschuss vorhanden sein, wird dieser an die vom Erblasser angegebene Person ausbezahlt.

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