Feuerbestattungen
Bei der Feuerbestattung handelt es sich um die Einäscherung (Verbrennung) des Verstorbenen im Sarg. Für diese Art der Bestattung ist eine Willenserklärung zu Lebzeiten des Verstorbenen von Nöten oder die nächsten Angehörigen unterschreiben die Erklärung gemäß dem Willen des Verstorbenen bei einem Beerdigungsinstitut. Bei einer Einäscherung sind Bescheinigungen von einem Amtsarzt und/oder der Polizei notwendig. Wenn Sie möchten, können wir uns um diese Bescheinigungen kümmern. Nach der Einäscherung kann eine Urnenbeisetzung, Baumbestattung oder eine Seebestattung erfolgen, die ebenfalls von einem Beerdigungsinstitut organisiert wird. Eine Feuerbestattung wird von evangelischen und katholischen Kirchen gleichermaßen anerkannt.
In der Regel findet eine Trauerfeier mit dem Sarg in einer Friedhofskapelle oder einer Kirche statt. In diesem Fall wird die Urne nach der Einäscherung oft im engsten Kreis beigesetzt. Natürlich kann auch erst nach der Einäscherung eine Trauerfeier abgehalten werden, die dann im gleichen Stil gehalten wird, wie eine Trauerfeier am Sarg.
Urnenbeisetzungen
Bei der Urnenbeisetzung stehen Ihnen unterschiedliche Möglichkeiten offen:
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Urnenreihengrab | Hierbei handelt es sich um ein kleines Grab mit Grabpflege |
Urnenrasenreihengrab | Hierbei handelt es sich auch um ein kleines Grab ohne Grabpflege. Es ist mit Rasenbepflanzung |
Anonymes Urnenfeld | Wird auf einem Feld beigesetzt und wird nicht kennbar gemacht |
Urnengrab in einem Kolumbarium | Hierbei handelt es sich um eine Säule nach altrömischem Vorbild, in denen die Urnen mit einer Gedenktafel beigesetzt werden |
Verstreuung | Hierbei wird die Asche des Verstorbenen auf von einer Stadt genehmigte Wiesenfläche verstreut |
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