Sterbefall in der wohnung
Bei einem Sterbefall in der Wohnung muss ein Arzt konsultiert werden. Im besten Fall erreichen sie den Hausarzt (er hat das nötige Hintergrundwissen über etwaige Krankheiten oder ähnliches), der in der Regel nach Todesfeststellung einen Totenschein erstellen kann. Ein Notarzt ist je nach Umständen nicht befugt einen Totenschein auszustellen und muss dann erst die zuständige Ordnungsbehörde informieren. Der Totenschein ist wichtig um die Überführung und Bestattung des Verstorbenen durchzuführen. Erst wenn der Totenschein ausgestellt ist, darf der Bestatter den Verstorbenen überführen
Sterbefall im krankenhaus oder seniorenheim
Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder im Seniorenheim kümmert sich die jeweilige Einrichtung um die Erstellung eines Totenscheins. Sie müssen dann nichts beachten! Der Totenschein wird uns bei der Überführung ausgehändigt.
Seit dem 1. Januar 2004 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen kein Sterbegeld mehr. Wir melden die Versicherung für Sie lediglich ab. Sollten Sie bei anderen Versicherungen Sterbegelder beziehen können, brauchen wir im Original die Policen bzw. Mitgliedsbücher.
Wenn der verstorbene bereits Rente bezogen hat, kann für den überlebenden Ehegatten das Übergangsgeld bei der Postrentenrechnungsstelle beantragt werden. Die benötigte Rentennummer steht auf dem Rentenbescheid oder den Kontoauszügen. Die sogenannte Witwenrente können Sie beim Rententräger beantragen. Bei alleinstehenden verstorbenen wird die Rente durch uns abgemeldet.
Wenn bereits eine Grabstätte vorhanden ist, benötigen wir die Graburkunde.